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Übergabe ohne Streit: Die Checkliste für die Endreinigung beim Auszug

Übergabe ohne Streit: Die Checkliste für die Endreinigung beim Auszug

Der Umzugswagen ist bestellt, die letzten Kisten stehen im Flur. Dann kommt die Frage, die viele erst kurz vor der Wohnungsübergabe stellen: Wie sauber muss die alte Wohnung eigentlich sein? Im Mietvertrag steht meistens nur ein Wort: besenrein.

Übergabe ohne Streit: Die Checkliste für die Endreinigung beim Auszug

Der Umzugswagen ist bestellt, die letzten Kisten stehen im Flur. Dann kommt die Frage, die viele erst kurz vor der Wohnungsübergabe stellen: Wie sauber muss die alte Wohnung eigentlich sein? Im Mietvertrag steht meistens nur ein Wort: besenrein.

Was das konkret bedeutet, wissen die wenigsten Mieter genau. Diese Unsicherheit kostet regelmäßig Nerven und am Ende einen Teil der wertvollen Kaution. Die folgende Checkliste für die Wohnungsübergabe zeigt dir raumweise, was du wirklich erledigen musst, was dein Vermieter nicht verlangen darf und wie du dich gegen spätere Nachforderungen absicherst.

Eine Checkliste als PDF zum Ausdrucken und Abhaken findest du hier.

Das Wichtigste in Kürze

  • „Besenrein" heißt laut Bundesgerichtshof nur: grobe Verschmutzungen entfernen, Böden fegen oder saugen, Spinnweben beseitigen. Fenster putzen oder Wände streichen musst du dafür nicht.
  • Küche und Bad brauchen trotzdem besondere Aufmerksamkeit: Fettablagerungen im Backofen oder Kalk in der Dusche zählen zur groben Verschmutzung.
  • Halte den Zustand bei der Übergabe mit Fotos und einem Protokoll fest. Dein Vermieter hat ab dem Rückerhalt der Wohnung sechs Monate Zeit, Ansprüche geltend zu machen (§ 548).
  • Steht im Mietvertrag mehr als „besenrein", etwa eine Endreinigung, gilt diese Vereinbarung zusätzlich zur gesetzlichen Mindestpflicht.
  • Bei ExtraSauber gebuchte Umzugsreinigungen kommen auf Wunsch mit Abnahmegarantie: Die Reinigungskraft ist dann bei der Übergabe dabei und bessert bei Beanstandungen direkt nach.

Was „besenrein" wirklich bedeutet – und was nicht

„Besenrein" bedeutet nach ständiger Rechtsprechung nur die Beseitigung grober Verschmutzungen (BGH, Urteil vom 28.06.2006, Az. VIII ZR 124/05). Du musst kehren, staubsaugen und offensichtlichen Schmutz entfernen. Mehr verlangt das Gesetz nicht.

Zur groben Verschmutzung zählen Fettablagerungen in der Küche, Kalkränder im Bad, angetrocknete Essensreste und Spinnweben. Letztere gelten ausdrücklich in allen Räumen, auch in Keller, Dachboden oder anderen Nebenräumen.

Was dagegen NICHT zur besenreinen Übergabe gehört: Fenster putzen musst du grundsätzlich nicht, auch wenn du sie schon länger nicht geputzt hast. Ebenso wenig geschuldet sind das Streichen von Wänden, Decken oder Türrahmen und das Schamponieren von Teppichböden. Normale Gebrauchsspuren wie leichte Kratzer im Boden oder verblasste Farben muss dein Vermieter ohnehin hinnehmen (§ 538 BGB). Das ist keine Verschmutzung, sondern gewöhnliche Abnutzung.

Eine Ausnahme gilt für Rückstände, die du selbst verursacht hast. Klebereste von Postern oder Dübelspuren von Regalen musst du unabhängig von der Besenrein-Klausel entfernen. Sie gehören zur ordentlichen Rückgabe der Mietsache.

Trotz dieser klaren Vorgabe entsteht in der Praxis oft Streit, weil die Grenze zwischen leichter und grober Verschmutzung Auslegungssache ist. Ein Vermieter empfindet Kalkflecken in der Dusche schnell als grob, während der Mieter sie für normale Gebrauchsspuren hält. Genau an dieser unscharfen Grenze setzt die folgende Checkliste an: Sie orientiert sich daran, was in der Praxis regelmäßig als grobe Verschmutzung gilt, damit du erst gar nicht in diese Grauzone gerätst.

Wichtig ist außerdem der Blick in deinen eigenen Mietvertrag. Vereinbart er ausdrücklich mehr als „besenrein", etwa eine „Endreinigung" oder eine professionelle Fensterreinigung, gilt diese zusätzliche Klausel, sofern sie wirksam formuliert ist. Im Zweifel lohnt sich ein Blick auf die genaue Formulierung, bevor du putzt oder eben nicht putzt.


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Die raumweise Checkliste für die Endreinigung

Die folgende Checkliste geht über die reine besenreine Mindestpflicht hinaus, weil in der Praxis genau an diesen Stellen der meiste Streit entsteht. Wer sie abarbeitet, übergibt eine Wohnung, an der ein Vermieter kaum noch etwas auszusetzen hat.

Küche

  • Backofen, Herdplatten und Dunstabzugshaube von Fett befreien
  • Kühlschrank und Gefrierfach leeren, abtauen und innen auswischen
  • Arbeitsflächen sowie Schränke innen und außen abwischen
  • Fliesenfugen und Ablagen von Essensresten befreien

Bad

  • Kalkablagerungen an Armaturen, Duschkabine und Fliesen entfernen
  • Toilette, Waschbecken und Wanne gründlich reinigen
  • Abflüsse von Haaren und Seifenresten befreien

Wohn- und Schlafräume

  • Böden fegen oder saugen, bei starker Verschmutzung zusätzlich wischen
  • Heizkörper, Fensterbänke und Türrahmen abstauben
  • Lichtschalter, Steckdosen und Türgriffe abwischen
  • Dübel- und Aufkleberreste an Wänden entfernen

Keller, Dachboden, Balkon und Nebenräume

  • Spinnweben in allen Ecken beseitigen: Sie zählen überall zur groben Verschmutzung, nicht nur in den Wohnräumen
  • Kellerabteil und Abstellräume auskehren
  • Balkon oder Terrasse von Laub und grobem Schmutz befreien

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Streit vermeiden: Übergabeprotokoll und Fristen

Der wirksamste Schutz gegen spätere Nachforderungen ist ein gemeinsam unterschriebenes Übergabeprotokoll mit Fotos vom Zustand jedes Raums, aufgenommen direkt bei der Schlüsselübergabe.

Halte darin fest, in welchem Zustand du die Wohnung übergibst, welche Zählerstände ihr gemeinsam abgelesen habt und wie viele Schlüssel du zurückgibst. Beide Parteien unterschreiben das Protokoll, jede Seite behält eine Kopie. Damit lässt sich später leicht klären, ob eine Beanstandung tatsächlich von dir stammt oder schon vorher bestand.

Selbst ohne Protokoll bist du zeitlich abgesichert. Schadensersatzansprüche deines Vermieters wegen Verschlechterungen der Wohnung verjähren nach sechs Monaten. Die Frist beginnt in dem Moment, in dem er die Wohnung zurückerhält (§ 548 BGB).

In der Praxis behalten Vermieter die Kaution deshalb häufig für bis zu sechs Monate ein, um mögliche Ansprüche zu prüfen. Meldet sich dein Vermieter erst danach mit angeblichen Schäden, kannst du dich in aller Regel auf die Verjährung berufen.

Kommt die Beanstandung früher, liegt die Beweislast beim Vermieter: Er muss zeigen, dass eine Verschmutzung oder ein Schaden über die normale Abnutzung hinausgeht. Genau hier zeigen Fotos und Protokoll ihren Wert. Kommt ihr trotzdem nicht zusammen, hilft im Zweifel eine kurze Rücksprache mit dem örtlichen Mieterverein, bevor ein größerer Teil der Kaution einbehalten wird.


Wie ExtraSauber dir eine streitfreie Übergabe erleichtert

Mit der Umzugsreinigung von ExtraSauber kannst du die komplette Endreinigung vor der Wohnungsübergabe an geprüfte Profis abgeben, auf Wunsch inklusive Abnahmegarantie.

Die Umzugsreinigung ist bereits ab 2,50 Euro pro Quadratmeter buchbar. Der Leistungsumfang lässt sich individuell festlegen, von der besenreinen Grundreinigung bis zur zusätzlichen Fensterreinigung. Bei Zubuchung der Abnahmegarantie ist die Reinigungskraft direkt bei der Übergabe vor Ort. Sie bessert eventuelle Beanstandungen deines Vermieters sofort nach. So stehst du hinterher nicht allein da.

Kommt es doch einmal zu einer Reklamation an der Reinigung selbst, greift der Käuferschutz. Du meldest den Schaden innerhalb von 24 Stunden im Kundenkonto. Bis zur Klärung stellt dir der Reinigungsdienstleister keine Rechnung. Jede über ExtraSauber gebuchte Reinigung ist zusätzlich bis zu 5 Millionen Euro haftpflichtversichert, weil ausschließlich gewerblich angemeldete Reinigungsfirmen und Solo-Selbstständige auf der Plattform registriert sind. Schadensfälle kommen aber statistisch bei weniger als einer von 1.000 Reinigungen vor.

Die Buchung läuft unkompliziert: Du gibst deine Postleitzahl, den gewünschten Termin und den Reinigungsumfang an, bei Bedarf ergänzt um Fotos der Wohnung. Innerhalb von 24 Stunden erhältst du ein unverbindliches Festpreisangebot per E-Mail und bestätigst es mit einem Klick.


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Fazit zur streitfreien Übergabe

Wer weiß, was „besenrein" wirklich bedeutet, die Wohnung raumweise sauber macht und den Zustand bei der Übergabe dokumentiert, geht dem Streit um die Kaution weitgehend aus dem Weg. Bleibt trotzdem wenig Zeit oder Lust zum Putzen, übernimmt die Umzugsreinigung von ExtraSauber die Arbeit und sichert die Übergabe zusätzlich per Abnahmegarantie ab.


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Häufige Fragen zur Endreinigung bei Auszug


Nein. Die besenreine Übergabe umfasst laut Bundesgerichtshof nur die Beseitigung grober Verschmutzungen. Fensterputzen zählt nicht dazu, es sei denn, dein Mietvertrag vereinbart ausdrücklich eine weitergehende Endreinigung.

Ja. Spinnweben und grober Schmutz zählen in allen Räumen zur besenreinen Übergabe, auch in Keller, Dachboden oder anderen Nebenräumen.

Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht, üblich sind in der Praxis bis zu sechs Monate, damit dein Vermieter mögliche Ansprüche prüfen kann. Das deckt sich mit der Verjährungsfrist für seine Schadensersatzansprüche.

Sechs Monate ab dem Zeitpunkt, an dem er die Wohnung zurückerhält (§ 548 BGB). Danach sind Ersatzansprüche wegen Verschlechterungen der Mietsache in aller Regel verjährt.

Auf dem Markt bewegen sich die Preise meist zwischen 150 und 400 Euro, abhängig von Wohnungsgröße und gewünschtem Ergebnis. Bei ExtraSauber startet die Umzugsreinigung bereits ab 2,50 Euro pro Quadratmeter.

Mit einer über ExtraSauber gebuchten Abnahmegarantie ist die Reinigungskraft bei der Übergabe anwesend und bessert Beanstandungen direkt vor Ort nach, sodass kein Streit über die Kaution entsteht.

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Zuletzt aktualisiert am 10.08.2026.

Autorin

Nadine Diehl
Nadine Diehl

Reinigungsexpertin bei ExtraSauber

bekannt aus ZDF, FAZ und WELT



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